Wir fordern eine Bürger:innenversammlung zur Rüdigergasse
In der Sitzung der Bezirksvertretung Margareten haben wir die Einberufung einer Bürger:innenversammlung gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung (WStV) zur geplanten Erneuerung der Rüdigergasse verlangt. Die Nutzung dieses demokratischen Rechts verpflichtet den Bezirksvorsteher zur Einberufung der Bürger:innenversammlung.